Fahrerlaubnisklassen
KLASSE A
Krafträder über 45 km/h, mehr als 50 ccm Hubraum
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike) über 45 km/h, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung
KLASSE A2
Krafträder max. 35 kW
KLASSE A1
Krafträder bis 125 ccm Hubraum max. 11 kW Motorleistung
KLASSE AM
Kleinkrafträder bis 45 km/h max. 50 ccm Hubraum
MOFA
Einspurige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
KLASSE B
Kraftfahrzeug bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse wenn Kraftfahrzeug und Anhänger
nicht mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse überschreiten
KLASSE BE
Kraftfahrzeug bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer
Anhänger max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
KLASSE C
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
KLASSE CE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer
Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
KLASSE C1
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse bis zu 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
KLASSE C1E
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse bis zu 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer
Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 12.000 kg
KLASSE D
Kraftfahrzeuge die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
KLASSE DE
Kraftfahrzeuge die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer
Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
KLASSE D1
Kraftfahrzeuge die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer, aber nicht mehr als 16 Personen + Fahrer, mit einer max. Länge von 8 m
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
KLASSE D1E
Kraftfahrzeuge die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer, aber nicht mehr als 16 Personen + Fahrer, mit einer max. Länge von 8 m
Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
KLASSE T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 Km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 Km/h
Die Zugmaschinen oder Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen müssen nach ihrer Bauart für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke gebaut und auch eingesetzt werden,
dann auch mit Anhänger.
KLASSE L
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 Km/h
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, dann aber nur bis 25 Km/h
Die Zugmaschinen müssen nach ihrer Bauart für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke gebaut und auch eingesetzt werden.
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 Km/h
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.