Fahrerlaubnisklassen

KLASSE A

Krafträder über 45 km/h, mehr als 50 ccm Hubraum
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike) über 45 km/h, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung 

KLASSE A2

Krafträder max. 35 kW

KLASSE A1

Krafträder bis 125 ccm Hubraum max. 11 kW Motorleistung

KLASSE AM

Kleinkrafträder bis 45 km/h max. 50 ccm Hubraum

MOFA

Einspurige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

KLASSE B

Kraftfahrzeug bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse wenn Kraftfahrzeug und Anhänger

nicht mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse überschreiten

 

 

 KLASSE BE

Kraftfahrzeug bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer

Anhänger max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

KLASSE C

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

KLASSE CE

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer

Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

KLASSE C1

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse bis zu 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

KLASSE C1E

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse bis zu 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit 8 Personen + Fahrer

Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 12.000 kg

KLASSE D

Kraftfahrzeuge die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

KLASSE DE

Kraftfahrzeuge die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer

Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

KLASSE D1

Kraftfahrzeuge die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer, aber nicht mehr als 16 Personen + Fahrer, mit einer max. Länge von 8 m

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

 

KLASSE D1E

Kraftfahrzeuge die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer, aber nicht mehr als 16 Personen + Fahrer, mit einer max. Länge von 8 m

Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

KLASSE T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 Km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 Km/h

Die Zugmaschinen oder Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen müssen nach ihrer Bauart für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke gebaut und auch eingesetzt werden,

dann auch mit Anhänger.

 

KLASSE L

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 Km/h

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, dann aber nur bis 25 Km/h

Die Zugmaschinen müssen nach ihrer Bauart für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke gebaut und auch eingesetzt werden.

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 Km/h

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.