Ab 04.04.2022 gelten folgende Maßnahmen beim TÜV für theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen.

Das heist:

    Voraussetzung zur Teilnahme an theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske. Mit Rücksicht auf aller Beteiligten wird jedoch um das Tragen einer FFP2 Maske gebeten

Empfehlung zur Teilnahme an praktischen Fahrerlaubnisprüfungen ist das Trager einer medizinischen Maske. Mit Rücksicht auf aller Beteiligten wird jedoch um das Tragen einer FFP2 Maske gebeten.